
Eltern bestimmen die Ausgehzeiten, nicht das Gesetz. Das Jugendschutzgesetz regelt nur, wie lange sich 15-Jährige an bestimmten Orten aufhalten dürfen – die eigentliche Freiheitsgrenze liegt im Gespräch mit der Familie.
Keine gesetzliche Ausgangssperre: Nur ortsbezogene Regeln im JuSchG ·
Gaststättenbesuch: Bis 24 Uhr mit Eltern, bis 22 Uhr ohne ·
Diskotheken: Nur mit Begleitung bis 24 Uhr ·
Alkohol: Bier/Wein ab 16, Spirituosen ab 18
Kurzüberblick
- JuSchG regelt nur Gaststätten- und Veranstaltungsbesuche (JuSchG des Bundesministeriums der Justiz)
- Keine bundesweite Ausgangssperre für 15-Jährige (AJS NRW – Jugendschutzberatung)
- Eltern legen individuelle Zeiten fest (Berlin.de – Jugendschutz)
- Empfehlungen variieren je nach Ratgeber und Bundesland
- Regionale Sperrzeiten-Verordnungen der Länder
- Grauzonen bei öffentlichen Veranstaltungen ohne Tanz (z. B. Konzerte)
- 14–15 Jahre: Kino bis 22 Uhr (Hamburg.de – Jugendschutz)
- 16–17 Jahre: Kino bis 24 Uhr, Diskos bis 24 Uhr ohne Begleitung (Hamburg.de – Jugendschutz)
- Mit 16 mehr Freiheit: eigene Besuche in Gaststätten und Diskotheken
- Eltern sollten altersgerechte Ausgehzeiten entwickeln
Vier zentrale Regeln aus dem Jugendschutzgesetz auf einen Blick – die Tabelle zeigt die konkreten Uhrzeitgrenzen für 15-Jährige an verschiedenen Orten.
| Ort / Aktivität | Mit Begleitung eines Erziehungsberechtigten | Ohne Begleitung | Quelle |
|---|---|---|---|
| Gaststätte | Bis 24 Uhr erlaubt | Nur 5–22 Uhr mit Erlaubnis der Eltern | JuSchG §4 (Bundesjustizministerium) |
| Öffentliche Tanzveranstaltung (Disko) | Bis 24 Uhr erlaubt | Verboten für unter 16 Jahren | JuSchG §5 (Bundesjustizministerium) |
| Kino | Bis Filmende um 22 Uhr | Bis Filmende um 22 Uhr | Berlin.de – Jugendschutz |
| Öffentlicher Raum (Straße, Park) | Nicht geregelt – Eltern bestimmen | Nicht geregelt – Eltern bestimmen | AJS NRW – FAQ |
Das Muster: Je spezifischer der Ort, desto klarer die gesetzliche Grenze. Der öffentliche Raum bleibt reine Verhandlungssache mit den Eltern.
Die eigentliche Freiheitsgrenze für 15-Jährige ist nicht das Gesetz, sondern das Gespräch mit den Eltern. Wer eine klare Absprache hat – inklusive Notfallplan – kann die meisten Orte legal besuchen.
Wie lange darf ich raus, wenn ich 15 bin?
Gaststättenbesuche
In Gaststätten gelten für 15-Jährige klare Grenzen. Der §4 JuSchG des Bundesministeriums der Justiz erlaubt den Aufenthalt bis 24 Uhr, wenn eine erziehungsbeauftragte Person dabei ist. Ohne Begleitung ist der Besuch nur zwischen 5 und 22 Uhr gestattet – und auch das nur mit Erlaubnis der Eltern. Eine Ausnahme gibt es, wenn du in der Gaststätte isst oder ein Getränk bestellst: Dann darfst du dich zwischen 5 und 23 Uhr aufhalten, auch ohne Begleitung.
15-Jährige ohne Begleitung: Die Gaststätten-Regel erlaubt zwischen 22 und 23 Uhr ein Zeitfenster nur zum Essen – danach ist Schluss, selbst wenn die Eltern einverstanden sind.
Öffentliche Veranstaltungen
- Diskotheken und Tanzveranstaltungen: Ohne Begleitung sind sie für 15-Jährige grundsätzlich verboten (JuSchG §5, Bundesministerium der Justiz).
- Ausnahme: Wenn ein anerkannter Träger der Jugendhilfe die Veranstaltung organisiert, dürfen 15-Jährige bis 24 Uhr bleiben (JuSchG §5 Abs. 2, Bundesministerium der Justiz).
- Kino: Filme müssen spätestens um 22 Uhr enden (Hamburg.de – Jugendschutzgesetz).
Die Botschaft: Wer mit 15 ausgeht, braucht entweder Begleitung oder eine durchgeplante Route – der Zufall hat wenig Spielraum.
Ausnahmen und elterliche Erlaubnis
Das Jugendschutzgesetz enthält, so Jurawelt (juristischer Ratgeber), „keine pauschale Ausgehzeit für Jugendliche“ und keine generelle nächtliche Sperrstunde für 15-Jährige. Die Berliner Jugendschutzseite bestätigt: „Die Frage, wie lange ein Kind oder Jugendlicher außer Haus bleiben darf, ist grundsätzlich Sache der Erziehungsberechtigten.“
Tipps zur Festlegung von Ausgangssperren für Teenager
Empfohlene Uhrzeiten für 15-Jährige
Viele Familienratgeber empfehlen für 15-Jährige unter der Woche bis 21:00–22:00 Uhr, am Wochenende bis 23:00–24:00 Uhr. Die Berliner Jugendschutzseite (kommunale Behörde) rät, Ausgehzeiten an Reife, Zuverlässigkeit und konkrete Situationen anzupassen.
Unter der Woche vs. Wochenende
- Unter der Woche: 21:00–22:00 Uhr sind üblich – vor allem an Schultagen.
- Wochenende: 23:00–24:00 Uhr gelten als altersgerecht – Diskobesuche bleiben aber ohne Eltern tabu.
Kommunikation und Notfallplan
- Klare Absprachen fördern Vertrauen – AJS NRW (Jugendschutzberatung) empfiehlt feste Rückkehrzeiten.
- Notfallplan: Anruf bei Verspätung, Abholung oder Taxi-Regelung.
Was das bedeutet: Pünktlichkeit ist der Schlüssel zu mehr Freiheit – jede Verspätung untergräbt das Vertrauen der Eltern.
Was darf ich mit 15 Jahren?
Erlaubte Aktivitäten
- Kino: Ohne Begleitung bis Filmende um 22 Uhr (Hamburg.de – Jugendschutzgesetz).
- Freibad, Sportverein, Park: Tagsüber ohne Einschränkungen – nachts entscheiden die Eltern.
- Gaststätte mit Eltern: Bis 24 Uhr erlaubt.
Verbotene Aktivitäten
- Diskotheken ohne Begleitung: Grundsätzlich verboten (JuSchG §5, Bundesministerium der Justiz).
- Alkoholkauf: Bier, Wein, Sekt erst ab 16; Spirituosen ab 18.
- Rauchen: Tabak und E‑Zigaretten erst ab 18 erlaubt.
- Durchgehend draußen bleiben: Die Aufsichtspflicht der Eltern bleibt bestehen – ohne Absprache keine Übernachtung im Freien.
Das Kalkül für 15-Jährige: Mit jedem verbotenen Bereich sinkt der Raum für spontane Entscheidungen – klare Grenzen ersetzen den Ermessensspielraum.
„Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich in Gaststätten bis 24 Uhr aufhalten, wenn eine erziehungsbeauftragte Person dabei ist. Ohne Begleitung ist der Aufenthalt nur von 5 bis 22 Uhr gestattet.“
– Familienportal.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
„Das Jugendschutzgesetz schreibt keine generelle Ausgangssperre vor. Die Entscheidung liegt bei den Eltern.“
– Jurawelt.com (juristischer Ratgeber)
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für 15-Jährige?
Jugendschutzgesetz (§§ 4–5 JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz des Bundesministeriums der Justiz schreibt keine allgemeine Ausgangssperre vor, sondern regelt Aufenthalte in Gaststätten (§4) und öffentlichen Veranstaltungen (§5). Für 15-Jährige bedeutet das: Diskotheken und Tanzlokale ohne Eltern sind tabu; in Gaststätten nur bis 22 Uhr ohne Begleitung.
Gaststättengesetz
- In Gaststätten: Jugendliche unter 16 Jahren nur bis 24 Uhr in Begleitung; ohne Begleitung nur zwischen 5 und 22 Uhr (mit Erlaubnis der Eltern).
- Essens-Ausnahme: zwischen 5 und 23 Uhr ohne Begleitung bei Mahlzeit oder Getränk.
Aufsichtspflicht der Eltern
Die Berliner Jugendschutzseite (kommunale Behörde) unterstreicht: Eltern sind für die Beaufsichtigung verantwortlich und können darüber hinaus eigene Regeln aufstellen. Das Gesetz gibt hier keinen Rahmen vor – die Entscheidung liegt bei der Familie.
Die Implikation: Auch wenn das Gesetz schweigt, haften Eltern für Verstöße – die Freiheit der Kinder endet dort, wo die Aufsichtspflicht beginnt.
Wie lange dürfen Jugendliche in anderen Altersgruppen raus?
Ein Blick auf die Altersstufen – zwei Grafiken zeigen, wie die Freiheit mit jedem Geburtstag wächst.
| Altersgruppe | Gaststätte ohne Eltern | Diskothek ohne Eltern | Kino ohne Eltern | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Unter 14 Jahren | Nur bis 20 Uhr | Verboten | Bis 20 Uhr | JuSchG (Bundesjustizministerium) |
| 14–15 Jahre | 5–22 Uhr (mit Erlaubnis) | Verboten | Bis 22 Uhr | Hamburg.de – Jugendschutz |
| 16–17 Jahre | Bis 24 Uhr | Bis 24 Uhr | Bis 24 Uhr | AJS NRW – FAQ |
Die Staffelung zeigt: Die größte Hürde fällt mit 16 – dann sind Diskobesuche ohne Eltern erlaubt und die Gaststättenregel lockert sich auf 24 Uhr.
Mit 16 Jahren öffnet sich die Tür zu eigenständigen Diskobesuchen und Gaststättenbesuchen ohne Begleitung bis 24 Uhr. Das bedeutet für 15-Jährige: Noch ein Jahr Geduld, dann sind die meisten gesetzlichen Hürden gefallen.
Bestätigte Fakten
- JuSchG (§§ 4–5) regelt Gaststätten- und Veranstaltungsbesuche (JuSchG des Bundesministeriums der Justiz)
- Keine bundesweite Ausgangssperre für 15-Jährige (AJS NRW – Jugendschutzberatung)
- Eltern legen individuelle Zeiten fest (Berlin.de – Jugendschutz)
Was unklar bleibt
- Exakte Empfehlungen für Ausgehzeiten variieren je nach Ratgeber und Bundesland
- Regionale Unterschiede durch Länder-Jugendschutzverordnungen (z. B. Sperrzeiten in Gaststätten)
- Rechtliche Grauzonen bei „öffentlichen Veranstaltungen“ ohne Tanz (z. B. Konzerte)
Für Eltern und Teenager in Deutschland ist die Botschaft glasklar: Reden ist der beste Ausweis. Wer offene Absprachen trifft und klare Notfallpläne hat, vermeidet die meisten Konflikte. Für 15-Jährige, die mehr Freiheit wollen, ist der einfachste Weg: pünktlich sein und Vertrauen aufbauen – dann öffnen sich die Grenzen von selbst.
jurawelt.com, focus.de, bussgeldkatalog.net, familien-app-freudenstadt.de
Eine detaillierte Übersicht über die Ausgehzeiten für 15-Jährige bietet konkrete Regelungen und Beispiele.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich mit 15 Jahren alleine ins Kino gehen?
Ja, aber nur bis 22 Uhr: Filme müssen spätestens um 22 Uhr enden (Hamburg.de – Jugendschutzgesetz).
Darf ich mit 15 in eine Diskothek?
Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Besuch einer Diskothek für 15-Jährige verboten (JuSchG §5, Bundesministerium der Justiz).
Darf ich mit 15 rauchen?
Nein – Tabak und E‑Zigaretten sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
Darf ich mit 15 alleine verreisen?
Das hängt von den Eltern ab – rechtlich brauchst du für Reisen ohne Eltern die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Wie lange darf ich mit 15 auf öffentlichen Spielplätzen bleiben?
Das Jugendschutzgesetz regelt das nicht – die Entscheidung liegt bei den Eltern. Üblich sind bis 21–22 Uhr.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis meiner Eltern unterwegs bin?
Die Aufsichtspflicht der Eltern bleibt bestehen. Bei Verstößen kann das Jugendamt eingeschaltet werden. In der Praxis wird meist das Gespräch gesucht.
Darf ich mit 15 in eine Gaststätte ohne Eltern?
Ja, aber nur zwischen 5 und 22 Uhr und nur mit Erlaubnis der Eltern (JuSchG §4, Bundesministerium der Justiz). Die Essens-Ausnahme erweitert das bis 23 Uhr.
Ab wann darf ich mit 15 in eine Bar?
Bars fallen unter die Gaststätten-Regel: Mit Eltern bis 24 Uhr, ohne Eltern bis 22 Uhr (mit Erlaubnis). Alkohol wird dort aber erst mit 16 oder 18 ausgeschenkt.



