
Sie haben Ihren rosafarbenen Papierführerschein noch in der Geldbörse? Dann wird es Zeit, sich mit dem Umtausch zu befassen – denn die Fristen laufen gestaffelt nach Geburtsjahr ab. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, was Sie dafür brauchen und welche Kosten auf Sie zukommen.
Betroffene Führerscheine: ca. 43 Millionen ·
Erste Umtauschfrist (Jg. 1953–1958): 19. Januar 2022 ·
Letzte Umtauschfrist: 19. Januar 2033 ·
Kosten: 25–40 Euro ·
Gültigkeit neuer Kartenführerschein: 15 Jahre
Kurzüberblick
- Fristen gesetzlich festgelegt durch EU-Richtlinie 2006/126/EG (Bundesregierung)
- Rosa/graue Papierführerscheine verlieren gestaffelt ab 2022 Gültigkeit (ADAC)
- Neuer Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig (Verbraucherzentrale)
- Auswirkungen der angekündigten EU-Führerscheinreform (Bundesregierung)
- Ob digitale Führerscheine den physischen Kartenführerschein ersetzen (ADAC)
- Höhe von Bußgeldern variiert je nach Bundesland (Verbraucherzentrale)
- 19. Januar 2013: Einführung EU-Kartenführerschein (ADAC)
- 19. Januar 2024: Fristende für Jahrgänge 1965–1970 (Bundesregierung)
- 19. Januar 2033: Letzte Umtauschfrist (ADAC)
- Bei versäumter Frist drohen Bußgelder (Verbraucherzentrale)
- Neue EU-Führerscheinrichtlinie mit Änderungen erwartet (Bundesregierung)
- Digitale Führerschein-Apps als Alternative (ADAC)
Welche Führerscheine sind ab 2026 nicht mehr gültig?
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG verlangt, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, Schritt für Schritt durch den einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Betroffen sind drei große Gruppen.
Rosa Papierführerscheine
- Rosa Papierführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren gestaffelt nach Geburtsjahr ihre Gültigkeit (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
- Die erste Umtauschwelle für die Jahrgänge 1953–1958 endete bereits am 19. Januar 2022 (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch).
Graue Papierführerscheine
- Graue Papierführerscheine (ausgestellt vor 1999) unterliegen ebenfalls der Umtauschpflicht (Verbraucherzentrale, Übersicht Fristen und Infos).
- Auch sie werden nach dem Geburtsjahr des Inhabers gestaffelt umgetauscht (Bundesportal, Leistungsbeschreibung Umtausch).
Ältere Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum
- Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2012 ausgestellt wurden und kein Ablaufdatum haben, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch).
- Hier gilt die Frist nach Ausstellungsjahr – nicht nach Geburtsjahr (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
Die Unterscheidung zwischen Papier- und Kartenführerschein ist entscheidend: Für Papierführerscheine zählt Ihr Geburtsjahr, für Kartenführerscheine das Ausstellungsjahr. Wer beides nicht prüft, riskiert, die falsche Frist im Blick zu haben.
Das bedeutet: Die richtige Frist zu ermitteln, erfordert einen genauen Blick auf den Führerscheintyp.
Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten
Fristen nach Geburtsjahr – Papierführerscheine
- Jahrgänge 1953–1958: bis 19. Januar 2022 (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch)
- Jahrgänge 1959–1964: bis 19. Januar 2023 (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch)
- Jahrgänge 1965–1970: bis 19. Januar 2024 (Verbraucherzentrale)
- Jahrgänge 1971 oder später: bis 19. Januar 2033 (Bundesregierung)
- Jahrgänge vor 1953: bis 19. Januar 2033 (ADAC)
Fristen nach Ausstellungsjahr – Kartenführerscheine
- Ausstellungsjahr 1999–2001: bis 19. Januar 2026 (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch)
- Ausstellungsjahr 2002–2004: bis 19. Januar 2027 (ADAC)
- Ausstellungsjahr 2005–2007: bis 19. Januar 2028 (ADAC)
- Ausstellungsjahr 2008: bis 19. Januar 2029 (ADAC)
- Ausstellungsjahr 2009: bis 19. Januar 2030 (ADAC)
- Ausstellungsjahr 2010: bis 19. Januar 2031 (ADAC)
- Ausstellungsjahr 2011: bis 19. Januar 2032 (ADAC)
Tabelle mit allen Fristen
Sechs Fristengruppen nach Geburts- und Ausstellungsjahr – ein deutliches Muster: Je älter der Führerschein, desto früher läuft die Frist ab.
| Führerscheintyp | Geburts- / Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|---|
| Papier (rosa/grau) | 1953–1958 | 19. Jan 2022 |
| Papier (rosa/grau) | 1959–1964 | 19. Jan 2023 |
| Papier (rosa/grau) | 1965–1970 | 19. Jan 2024 |
| Papier (rosa/grau) | 1971 oder später | 19. Jan 2033 |
| Papier (rosa/grau) | Vor 1953 | 19. Jan 2033 |
| Karte (ohne Ablaufdatum) | 1999–2001 | 19. Jan 2026 |
| Karte (ohne Ablaufdatum) | 2002–2004 | 19. Jan 2027 |
| Karte (ohne Ablaufdatum) | 2005–2007 | 19. Jan 2028 |
| Karte (ohne Ablaufdatum) | 2008 | 19. Jan 2029 |
| Karte (ohne Ablaufdatum) | 2009 | 19. Jan 2030 |
| Karte (ohne Ablaufdatum) | 2010 | 19. Jan 2031 |
| Karte (ohne Ablaufdatum) | 2011 | 19. Jan 2032 |
Was das bedeutet: Die Fristenstaffelung zwingt jeden Inhaber, aktiv zu werden. Wer seinen Jahrgang oder das Ausstellungsjahr nicht kennt, läuft Gefahr, die Frist zu verpassen – und dann drohen Bußgelder.
Wo tauscht man den rosa Führerschein um?
Zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes – in der Regel das Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt (Verbraucherzentrale, Ratgeber Führerscheinumtausch).
- Die Beantragung ist persönlich oder in vielen Städten auch online möglich (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
Dokumente einreichen
- Für Papierführerscheine, die nicht von der örtlichen Behörde ausgestellt wurden, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt (Bundesportal, Leistungsbeschreibung Hamburg).
- Die Karteikartenabschrift kostet zusätzlich etwa 5 bis 15 Euro (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch).
Abholung des neuen Kartenführerscheins
- Nach Bearbeitung erhält man einen neuen Kartenführerschein mit 15 Jahren Gültigkeit (Verbraucherzentrale, Übersicht).
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–6 Wochen (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch).
- Ein vorläufiger Führerschein kann gegen eine zusätzliche Gebühr ausgestellt werden (Bundesportal).
Die Zuständigkeit wechselt mit Ihrem Wohnsitz: Wer umzieht, muss den Umtausch bei der neuen Behörde beantragen. Das gilt auch für Fälle, in denen die alte Behörde in einem anderen Bundesland liegt – die Karteikartenabschrift wird dann von dort angefordert.
Das bedeutet: Bei einem Umzug ist die neue Fahrerlaubnisbehörde zuständig, und die Karteikartenabschrift muss von der alten Behörde angefordert werden.
Was brauche ich alles, um den neuen Führerschein zu beantragen?
Personalausweis oder Reisepass
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zwingend erforderlich (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
- Kopien werden meist nicht akzeptiert – das Original muss vorgelegt werden (Verbraucherzentrale, Ratgeber Führerscheinumtausch).
Biometrisches Passfoto
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto ist notwendig (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch).
- Die Kosten für ein Passfoto liegen bei etwa 5–10 Euro, je nach Fotograf (Verbraucherzentrale).
Alter Führerschein
- Der alte Führerschein muss im Original vorgelegt werden (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
- Bei Verlust ist eine eidesstattliche Erklärung erforderlich (Bundesportal, Leistungsbeschreibung).
Kosten und Zahlungsmittel
- Die Umtauschgebühr liegt je nach Behörde zwischen 25 und 40 Euro (Verbraucherzentrale, Kostenübersicht).
- Ein Beispiel: In Hamburg werden 32,80 Euro fällig – aufgeteilt in 25,50 Euro, 1,00 Euro und 6,30 Euro (Bundesportal, Kostenaufstellung Hamburg).
- Die Bundesregierung nennt einen Richtwert von rund 25 Euro (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
- Zusätzliche Kosten können für Passfotos, Karteikartenabschrift und Versand anfallen (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch).
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den neuen Führerschein
- Prüfen Sie, ob Ihr Führerschein betroffen ist – anhand der Fristentabelle nach Geburts- oder Ausstellungsjahr.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde (Verbraucherzentrale, Ratgeber).
- Legen Sie folgende Unterlagen vor: gültigen Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto, Ihren alten Führerschein (Bundesregierung, FAQ).
- Zahlen Sie die Gebühr (25–40 Euro, je nach Behörde).
- Falls erforderlich, beantragen Sie eine Karteikartenabschrift (Gebühr ca. 5–15 Euro) – das ist nötig, wenn der alte Führerschein nicht von der örtlichen Behörde ausgestellt wurde (Bundesportal, Leistungsbeschreibung).
- Nach 4–6 Wochen erhalten Sie den neuen Kartenführerschein (ADAC, Ratgeber).
- Optional: Beantragen Sie einen vorläufigen Führerschein, falls Sie das Dokument früher benötigen (Verbraucherzentrale, Übersicht).
Die Spanne von 25 bis 40 Euro mag gering erscheinen – doch wer die Karteikartenabschrift vergisst oder kein gültiges Passfoto hat, zahlt schnell 10 bis 20 Euro extra. Der TÜV Nord weist darauf hin, dass die Beantragung eines vorläufigen Führerscheins noch einmal etwa 10 Euro kostet.
Die tatsächlichen Kosten können daher über den Basissatz von 25 Euro hinausgehen.
Hat der Scheckkartenführerschein ein Ablaufdatum?
Neue Kartenführerscheine (ab 2013)
- Seit 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
- Das Ablaufdatum betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis (ADAC, Ratgeber).
Ältere Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum
- Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum (ausgestellt 1999–2012) behalten ihre Gültigkeit, müssen aber bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden (Verbraucherzentrale, Übersicht).
- Die Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch).
Was das bedeutet: Der Kartenführerschein ist kein Dauerausweis mehr. Wer ab 2013 einen neuen bekommen hat, muss nach 15 Jahren ein neues Dokument beantragen – nicht weil die Fahrerlaubnis erlischt, sondern weil das Dokument aktualisiert werden muss.
„Die Frist für den Umtausch des Führerscheins richtet sich nach dem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr – je nachdem, welcher Führerscheintyp vorliegt.“
Bundesregierung, FAQ zum Führerscheinumtausch (Quelle)
Wie lange darf ich in Deutschland mit einem ausländischen Führerschein fahren?
EU-Führerscheine
- EU-Führerscheine sind in Deutschland bis zum Ablauf des Dokuments gültig (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch).
- Nach Ablauf muss ein deutscher Führerschein beantragt werden (Verbraucherzentrale, Thema Ausländer).
Führerscheine aus Drittstaaten
- Führerscheine aus Drittstaaten (z. B. USA, Türkei) sind maximal 6 Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland gültig (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
- Danach muss eine Umschreibung beantragt werden, die oft eine theoretische und praktische Prüfung erfordert (Verbraucherzentrale, Umschreibung).
„Die Umtauschpflicht betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Ausland ausgestellt wurden.“
Verbraucherzentrale, Übersicht Fristen und Infos (Quelle)
„Für den Umtausch werden ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und eine Gebühr von rund 25 Euro benötigt.“
TÜV Nord, Umtausch-Rechner (Quelle)
Die Regelung zeigt: Die Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland ist zeitlich begrenzt, und eine Umschreibung kann erforderlich werden.
Neues zum Führerschein – die wichtigsten Änderungen
Digitale Führerschein-Apps
- Seit September 2021 kann der Führerschein als digitale Version in der App „Führerschein“ mitgeführt werden (ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch).
- Die App ist jedoch nicht überall anerkannt – Polizeikontrollen verlangen mitunter noch das physische Dokument (Verbraucherzentrale, Hinweis).
Neue Prüfungsmodalitäten
- Die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG wird derzeit überarbeitet, eine Anpassung wird für 2025 erwartet (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
- Mögliche Änderungen betreffen unter anderem die Gültigkeitsdauer und die Anerkennung von Führerscheinen aus Drittstaaten (ADAC, Ratgeber).
Verlängerung der Umtauschfristen
- Die Bundesregierung hat die Fristen für den Umtausch mehrfach verlängert – die aktuellen Fristen sind bis 2033 gestaffelt (Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch).
- Die letzte Frist für alle noch nicht umgetauschten Papiere endet am 19. Januar 2033 (Verbraucherzentrale, Übersicht).
mopo.de, swp.de, t-online.de, verwaltung.bund.de, acv.de, ka-news.de, youtube.com, bayernportal.de
Wer seinen alten Papierführerschein umtauschen muss, findet bei Führerschein-Umtausch Fristen und Kosten eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Fristen und Kosten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Führerscheinumtausch?
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und Ihren alten Führerschein. Falls der alte Führerschein nicht von Ihrer örtlichen Behörde ausgestellt wurde, kommt eine Karteikartenabschrift hinzu (ca. 5–15 Euro). Quelle: Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch
Wie lange dauert der Umtausch des Führerscheins?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–6 Wochen. Ein vorläufiger Führerschein kann gegen Gebühr ausgestellt werden, falls Sie das Dokument früher benötigen. Quelle: ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch
Was kostet der Umtausch eines Führerscheins?
Die Kosten liegen je nach Behörde zwischen 25 und 40 Euro. Hinzu kommen mögliche Ausgaben für ein biometrisches Passfoto (5–10 Euro) und eine Karteikartenabschrift (5–15 Euro). Quelle: Verbraucherzentrale, Kostenübersicht
Kann ich den Führerschein online umtauschen?
In vielen Städten ist die Beantragung online möglich. Sie müssen die Unterlagen jedoch in der Regel persönlich abholen oder per Post erhalten. Prüfen Sie die Angebote Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde. Quelle: Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch
Welche Strafe droht, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Bei einer Polizeikontrolle kann ein Bußgeld fällig werden. Die Höhe variiert je nach Bundesland – sie liegt meist zwischen 10 und 50 Euro. Wiederholte Verstöße können teurer werden. Quelle: Verbraucherzentrale, Bußgelder
Gilt mein alter Führerschein noch im Ausland?
Papierführerscheine werden im Ausland oft nicht mehr anerkannt. Der neue EU-Kartenführerschein ist international einheitlich und wird in allen EU-Staaten sowie vielen Drittländern akzeptiert. Quelle: ADAC, Ratgeber Führerscheinumtausch
Muss ich eine Prüfung beim Umtausch ablegen?
Nein, beim Umtausch Ihres Führerscheins müssen Sie weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung ablegen. Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten, nur das Dokument wird erneuert. Quelle: Bundesregierung, FAQ-Führerscheinumtausch
Für jeden deutschen Führerscheininhaber steht fest: Die Fristen sind gestaffelt, aber unausweichlich. Wer seinen Papier- oder älteren Kartenführerschein besitzt, sollte das Ausstellungs- oder Geburtsjahr prüfen und den Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig buchen. Andernfalls droht ein Bußgeld – und am Ende steht ein neuer Kartenführerschein, der ohnehin alle 15 Jahre erneuert werden muss.



